Für ein faires Miteinander
Erfahren Sie mehr über unsere Werte und Prinzipien, nach denen wir weltweit unsere Geschäfte führen.
Erfahren Sie mehr über unsere Werte und Prinzipien, nach denen wir weltweit unsere Geschäfte führen.
Rechtskonformes Handeln, Integrität sowie das Einhalten höchster ethischer Standards sind feste Bestandteile unserer unternehmerischen Tätigkeit und dienen der nachhaltigen Absicherung unseres Geschäftserfolgs. Daher haben wir bei Vetter ein zeitgemäßes, ganzheitliches Compliance-Management-System etabliert, das uns hilft, Compliance-relevante Risiken frühzeitig zu erkennen, vorbeugende Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen, damit späterem Fehlverhalten vorzubeugen und auf tatsächliche Verstöße schnell und angemessen zu reagieren.
Als erfolgreicher Partner globaler Pharmaunternehmen für die Herstellung teils lebensnotwendiger Medikamente haben wir den Anspruch, ökonomisch, sozial und ökologisch verantwortungsbewusst zu agieren. Wir sind davon überzeugt, dass ein nachhaltiges Wirtschaften nur im Einklang mit Mensch und Umwelt möglich ist.
Soziale Verantwortung sowie nachhaltiges und umweltschonendes Wirtschaften sind die Maximen, die unser Handeln leiten. Dass unser Engagement mehr als ein Lippenbekenntnis ist, untermauern wir unter anderem mit unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte sowie in unserem jährlichen Fortschrittsbericht zur Verhinderung von moderner Sklaverei, dem Modern Slavery Statement. Darin berichten wir über Maßnahmen, mit denen wir Risiken im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Menschen entlang unserer globalen Lieferketten erkennen und beseitigen.
Unser Code of Conduct – ein stetig aktualisierter Verhaltenskodex, dem sich alle Vetter-Mitarbeitenden verpflichten – fasst unsere sozialen und ethischen Prinzipien zusammen für die wir konsequent einstehen und nach denen wir unser Handeln ausrichten.
Das gilt auch für die Auswahl und Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern. Mit unserem Geschäftspartnerkodex kommunizieren wir unsere diesbezüglichen Erwartungen an unsere externen Partner und schaffen damit eine wichtige Basis für eine rechtskonforme und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Lieferantenkodex gilt weiterhin verbindlich für alle Vertragsbeziehungen, die vor September 2023 abgeschlossen wurden.
Durch regelmäßige Schulungen und Information wird Compliance zu einem Grundstein unserer Unternehmenskultur. So stellen wir sicher, dass wir uns auch in Zukunft rechtssicher und verantwortlich weiterentwickeln, Verstöße meiden und höchste Prinzipien befolgen. Unser fortlaufendes Engagement für Compliance stellt sicher, dass wir unseren Kunden sowie den Patientinnen und Patienten weltweit bestmöglichen Service bieten.
Beobachtungen von Compliance Verstößen oder potentielle Risiken können Sie uns unter folgenden Kommunikationskanälen mitteilen:
Corporate Compliance Office (Hinweisgebersystem für persönliche Meldungen)
Telefon:
+49 (0)751 3700-1009
Whistleblowing-Hotline (Hinweisgebersystem für anonyme Meldungen)
Falls Sie es vorziehen, anonym zu bleiben, können Sie die Whistleblowing-Hotline von Vetter kontaktieren. Das telefonisch oder per E-Mail nutzbare Hinweisgebersystem wird von einem externen, neutralen Ansprechpartner, einer sogenannten Ombudsperson, aus der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oehmichen & Partner betrieben. Als Hinweisgeber können Sie Ihre Identität über diesen Meldekanal freiwillig offenbaren, müssen dies aber nicht tun. Da wir offene Kommunikation sehr schätzen, ermutigen wir Sie jedoch, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Hierdurch haben wir die Möglichkeit, Ihren Meldungen so effektiv wie möglich nachzugehen.
Die Whistleblowing-Hotline ist von Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr besetzt (außer an gesetzlichen Feiertagen). Meldungen können jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu den genannten Zeiten – auf Deutsch oder Englisch – abgegeben werden.
Telefon:
+49 (0)6172 13883-0
Zusicherung von Vertraulichkeit und Schutz für gutgläubig handelnde Hinweisgebende
Wir erwarten, dass Hinweisgebende ihre Meldungen ausschließlich in gutem Glauben und aus guten Absichten heraus tätigen. Vetter sichert daher zu, in gutem Glauben handelnde Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber gegen Repressalien oder andere Nachteile zu schützen.
Bitte beachten Sie jedoch: Es ist untersagt, wissentlich falsche Informationen zu übermitteln oder Hinweise zu melden, die unbegründete Anschuldigungen enthalten. Im Rahmen der Aufklärung müssen wir auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung tragen. Bitte denken Sie daran, dass Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Nutzen Sie das Hinweisgebersystem von Vetter bitte verantwortungsvoll.
Hier finden Sie die Verfahrensordnung zu unserem Beschwerdeverfahren.